Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Gestaltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte“.



Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚ einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.



§2. Vertragsabschluss

Schriftliche Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.



§3. Preise

Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw.



§4. Fälligkeit

Die Lieferungen des Blumenfachgeschäfts sind sofort in bar, mit Bankomat oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird. (in jedem Fall VOR Lieferung bzw bei Abholung)



§5. Lieferzeit und Gefahrtragung

Vorausbestellte Ware wird am vereinbarten Tag angeliefert und ist anzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die Ware aus organisatorischen Gründen am Vortag zur Location oä. anzuliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Liefer-anschrift, in diesem Fall werden Personal und Fahrtkosten nachverrechnet. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.



§6. Die richtige Handhabung und Pflege bzw Zwischenlagerung von Schnittblumen und Topfpflanzen – kühl lagern ideal 6 ° bis 10°Grad

  • Gestecke: Wasser auffüllen, eventuell besprühen (ohne Sonne)
  • Schnittblumen: in eine saubere Vase einstellen, dem Vasenwasser Schnittblumennahrung beigeben, Blumenstiele nach ein paar Tagen erneut anschneiden, den richtigen Standort wählen
  • Leihpflanzen: bei längerer Leihdauer gießen (oder uns beauftragen), nicht bei direkter Sonne Blätter nass machen